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Peter Drefahl
Sierenmoosstr.54
78464 Konstanz
Deutschland / Germany

Phone +49-(0)7531-51405

e-mail: info@drefahlaudio.com
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Impressum:

Die Seiten dieser Website werden von o.g. Anbieter zur Verfügung gestellt.

Rechtshinweise:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Kunde im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer drefahlaudio.com schriftlich, mündlich oder per e-Mail den Auftrag für Leistungen bzw. die Lieferung von Waren erteilt.

2.. drefahlaudio.com im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist: Peter Drefahl musik/sprache/technik - Handel und Dienstleistungen im künstlerisch-technischen Bereich - gewerblich angemeldet in Konstanz.

3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen drefahlaudio.com und Kunden im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen von drefahlaudio.com gelten ausschließlich diese Bestimmungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn drefahlaudio.com diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. 

4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich drefahlaudio.com sein Eigentumsrecht vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von drefahlaudio.com Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Bestimmungen umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1. Preise verstehen sich frei Konstanz zuzüglich Versandspesen und der anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zahlungen sind frei Zahlstelle von drefahlaudio.com zu leisten.

4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Die Herausgabe der zur Bearbeitung übersandten Gegenstände oder bestellter Waren erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben Eigentum von drefahlaudio.com bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von drefahlaudio.com gestattet.

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde drefahlaudio.com unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist drefahlaudio.com nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, drefahlaudio.com hätte dies ausdrücklich erklärt.

5. Drefahlaudio.com erwirbt durch die auftragsgemäße Bearbeitung der übersandten Gegenstände ein bis zur vollständigen Bezahlung bestehendes Miteigentum in Höhe des Rechnungsendbetrages zuzüglich etwaiger Mahn- und Lagerkosten. Bei Zahlungsverzug über eine Frist von sechs Kalenderwochen ab Rechnungsdatum hinaus gilt: Drefahlaudio.com ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, Teile der Lieferung zu deren marktüblichem Wert an Stelle einer Zahlung einzubehalten und/oder zu veräußern. Übersteigt der Erlös den geschuldeten Betrag z.B. wegen Unteilbarkeit der Ware, ist der Unterschiedsbetrag zu erstatten. Unterschiedsbeträge zu Ungunsten des Kunden bleiben als Restforderung unter Beibehaltung aller zuvor gesetzten Fristen bestehen.

IV. Fristen für Lieferungen; Verzug

1. Die Einhaltung vereinbarter Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang der zu bearbeitenden Gegenstände voraus. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen..

2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände.

3. Kommt drefahlaudio.com in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in Betrieb genommen werden konnte.

4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer gegenüber drefahlaudio.com etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, wenn die Verzögerung der Lieferung nachweislich durch drefahlaudio.com zu verantworten ist.

5. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von drefahlaudio.com innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits ausgeführte Bearbeitungsschritte, die den Nutzen des Gegenstandes erhöhen und aus technischen Gründen nicht rückgängig gemacht werden können, sind vom Rücktritt ausgeschlossen.

6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jede angefangene Woche Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrags berechnet werden.

V. Gefahrübergang, Haftung

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über:, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

2. Wenn der Versand, die Zustellung, die Übernahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

3. Drefahlaudio.com haftet nicht für eingesandte Gegenstände, die vor dem Gefahrübergang durch unbefugte Einwirkung Dritter (z.B. Einbruch, Diebstahl), Feuer oder höhere Gewalt zu Schaden oder abhanden gekommen sind.

VI. Bearbeitung von Altgeräten, Sonderanfertigungen u.ä.

Entsprechen die eingesandten Gegenstände nicht den gültigen Bestimmungen zur elektrischen Sicherheit oder sonstigen Beschaffenheit, erfolgt die Rückgabe ausschließlich zu Anschauungszwecken. Jede Inbetriebnahme solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Drefahlaudio.com ist gehalten, auf derartige Mängel hinzuweisen, hierzu jedoch nicht verpflichtet.

VII. Entgegennahme

Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

VIII. Sachmängel

Für Sachmängel haftet drefahlaudio.com wie folgt:

1. Teile oder Leistungen sind nach Wahl von drefahlaudio.com unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, wenn sie einen Sachmangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand.
Ausdrücklich ausgenommen hiervon ist der Verlust etwaiger Restfunktionen von Geräten oder Gegenständen während der Prüfung bzw. Bearbeitung, z.B. bei Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder festgestellten Mängeln bezüglich der Betriebssicherheit.

2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 24 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Handelt es sich bei der Lieferung um einen Gebrauchtgegenstand, so erstreckt sich die Haftung lediglich auf ersetzte bzw. hinzugefügte Teile. Verschleißteile, Mikrofonkapseln und Röhren sind von der Haftung ausgeschlossen.

3. Mängelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.

5. drefahlaudio.com ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Funktionsmängeln. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

9. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen drefahlaudio.com gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen drefahlaudio.com gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.

10. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch drefahlaudio.com. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

IX. Sonderanfertigungen, Abnahmeverpflichtung

1. Besteht die Lieferung aus Gegenständen bzw. Geräten, die auf Wunsch des Kunden mit speziellen Merkmalen ausgestattet worden sind, so ist der Kunde mit Erteilung des Auftrags zur Abnahme dieser Gegenstände verpflichtet.

X. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass drefahlaudio.com die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von drefahlaudio.com erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht drefahlaudio.com das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

XI. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verjährung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach Art. III Nr. 2 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Konstanz.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XIII. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.